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   BGH, 10.07.1984 - X ZR 91/83   

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https://dejure.org/1984,15688
BGH, 10.07.1984 - X ZR 91/83 (https://dejure.org/1984,15688)
BGH, Entscheidung vom 10.07.1984 - X ZR 91/83 (https://dejure.org/1984,15688)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 1984 - X ZR 91/83 (https://dejure.org/1984,15688)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz wegen unzureichender Wartung an Bräunungsanlagen - Gewährleistung der Betriebsbereitschaft von Gerätschaften durch einen Wartungsvertrag - Erörterung der Kausalität der Verweigerung von Wartungsleistungen für schadensverursachende ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.06.1982 - KZR 19/81

    Schriftformerfordernis nach § 34 GWB

    Auszug aus BGH, 10.07.1984 - X ZR 91/83
    Nichtig sind damit nach der Rechtsprechung des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs (BGHZ 84, 322 [BGH 29.06.1982 - K ZR 19/81] - Laterne) auch alle weiteren Vereinbarungen zwischen den Parteien, die gleichzeitig mit der nichtigen Bindungsvereinbarung abgeschlossen worden sind (BGH Urteil vom 10. April 1984 - KZR 6/83, zur Veröffentlichung bestimmt) und mit dieser in einem untrennbaren rechtlichen oder auch nur wirtschaftlichen Zusammenhang stehen.
  • BGH, 10.04.1984 - KZR 6/83

    Schriftformerfordernis bei wettbewerbsbeschränkenden Abreden

    Auszug aus BGH, 10.07.1984 - X ZR 91/83
    Nichtig sind damit nach der Rechtsprechung des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs (BGHZ 84, 322 [BGH 29.06.1982 - K ZR 19/81] - Laterne) auch alle weiteren Vereinbarungen zwischen den Parteien, die gleichzeitig mit der nichtigen Bindungsvereinbarung abgeschlossen worden sind (BGH Urteil vom 10. April 1984 - KZR 6/83, zur Veröffentlichung bestimmt) und mit dieser in einem untrennbaren rechtlichen oder auch nur wirtschaftlichen Zusammenhang stehen.
  • BGH, 04.10.1988 - X ZR 3/88

    Zulässigkeit einer Patentnichtigkeitsklage aufgrund einer vertraglichen

    Eine Eintscheidung der kartellrechtlichen Vorfragen durch das nicht zur Entscheidung in Kartellsachen berufenen Gericht kommt allenfalls in Betracht, wenn die nach dem GWB zu entscheidende Vorfrage auf Grund eines zwischen den Parteien in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht unstreitigen Rechtsverhältnisses zweifelsfrei beurteilt werden kann (so die Senatsentscheidung vom 26. Juni 1969 - X ZR 52/62 - GRUR 1969, 677, 679 - Rüben-Verladeeinrichtung) oder wenn die zu entscheidende Vorfrage in rechtlicher Hinsicht durch die Rechtsprechung des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs als (abschließend) geklärt anzusehen ist (so der Senat zuletzt in dem nicht veröffentlichten Urteil vom 10. Juli 1984 - X ZR 91/83 - Seite 5 der Urteilsausfertigung).
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